Infos zu Prüfungen

Studienarbeiten


Allgemeine Informationen


  • Die Studierenden erbringen einen Teil der Prüfungsleistungen über Studienarbeiten, die die Fragestellungen des eigenen Unternehmens berücksichtigen und so für einen laufenden Transfer sorgen.
  • Die Themenausgabe für die Studienarbeiten erfolgt immer auf Initiative des Dozierenden während des laufenden Moduls, entweder direkt oder über die Seminarbetreuung des ZAW (Zentrum für Akademische Weiterbildung).
  • Es besteht die Möglichkeit, dass Studierende in Absprache mit den Dozierenden ihre eigenen Themen aus den Betrieben erarbeiten.
  • Die Fristen für die Abgabe der Studienarbeiten sind absolut verpflichtend. Die Arbeit(en) reichen Sie bitte digital über die Onlineplattform iLearn ein.
  • Die Arbeiten werden durch die themenstellenden Dozierenden korrigiert.
  • In strittigen Fällen gilt immer das Vier-Augen-Prinzip.

Allgemeine Formvorgaben 

Grundsätzlich ist es allen Dozierenden gestattet, für deren Studienarbeiten eigene Vorgaben zur Form, Gestaltung und Umfang festzulegen. Nachfolgende Tabelle bietet Ihnen gleichwohl eine Übersicht der typischen Formvorgaben.

Sofern Dozierende keine Vorgaben festlegen, orientieren Sie sich bitte an der nachfolgenden Tabelle.
Bitte stimmen Sie den bevorzugten Zitationsstil vorab mit Ihrem Lehrenden ab.
 

Format DIN A 4 Blätter, einseitig beschriftet
Rand links 3 cm, rechts 2,5 cm, oben 3 cm, unten 2,5 cm
Inhaltsverzeichnis   bis zu 3 Gliederungsebenen
Schrift    Arial, 11Pt oder Times New Roman, 12 Pt (Die Schriftgröße bleibt auch bei Überschriften, der Gliederung und dem Literaturverzeichnis gleich)
Textteil nach Vorgabe des Dozierenden, falls keine Angaben gemacht werden: 12-15 Seiten, DIN-A4
Hervorhebung von Überschriften: Fettschrift, Keine Unterstreichung!
Absatz Ausrichtung  Blocksatz und automatische Silbentrennung
Zeilenabstand 1,5
Seitennummerierung: neue Seite anfangen für Titelblatt, Inhaltsverzeichnis, Einleitung, Literaturverzeichnis und pro Anhang, wobei das Titelblatt nicht nummeriert wird, alle weiteren Seiten werden fortlaufend nummeriert. Jedoch stellt das Titelblatt bereits Seite 1 dar, d.h., die Nummerierung beginnt mit 2.
Fußnoten sollten – wenn überhaupt – sparsam eingesetzt werden; falls sie gewählt werden, sind sie laufend durchzunummerieren und sollten sich auf der Seite befinden, auf der auch ihr Verweis steht.

Arial, 9Pt
Abbildungen / Tabellen Tabellen haben Überschriften, Abbildungen Unterschriften. Die Beschriftung benennt den Inhalt klar und beinhaltet die Quelle (Autor, Jahr, Seitenzahl) oder den Vermerk (eigene Darstellung). Bei mehr als einer Abbildung bzw. Tabelle sind diese zu nummerieren. Zu allen Abbildungen und Tabellen muss im Text Bezug genommen werden, d.h. sie dürfen nicht verwaist (ohne Verweis oder Erklärung) im Fließtext auftauchen.

Arial, 9Pt
Gliederung Das Gliederungssystem besteht aus den durchnummerierten Überschriften. Es sind maximal 3 Gliederungsebenen erlaubt (z.B. 1.1.1). Bei der Untergliederung der einzelnen Kapitel müssen immer mindesten 2 Unterpunkte vorliegen, d.h. auf 1.1 muss mindestens 1.2 folgen. Ansonsten ist die Untergliederung unnötig.
Abkürzungen:  Abkürzungen sollen möglichst spärlich und nur dann verwendet werden, wenn sie Klarheit und Lesbarkeit nicht beeinträchtigen. Bei der erstmaligen Verwendung sollten alle Abkürzungen ausgeschrieben werden. Dazu wird die Abkürzung nach dem vollen Begriff in Klammern gesetzt. Anschließend wird nur noch die Abkürzung verwendet. Allgemein bekannte Abkürzungen wie z.B., u.a., bzw., usw. müssen nicht eingeführt oder in das Abkürzungsverzeichnis aufgenommen werden.
Das Logo der Hochschule darf nicht verwendet werden. Generell gilt: Ein Firmenlogo darf weder im Äußeren noch im Inneren der Arbeit abgebildet werden.


Umfang

Um gleiche Bedingungen herzustellen, beachten Sie bitte die folgende Vorgabe:
  • Studienarbeiten, die wesentlich weniger als 12 Seiten oder den durch Dozierende vorgegeben Umfang im Textteil aufweisen, werden zur Korrektur nicht angenommen.
  • Studienarbeiten, welche die maximale Seitenzahl um mehr als 20% überschreiten, werden ebenfalls nicht zur Korrektur angenommen.
  • Titelblatt, Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis, Literaturverzeichnis und Anhang zählen nicht zum Textteil einer Studienarbeit!

Aufbau

In aller Regel gliedert sich eine Studienarbeit in folgende Bestandteile:
  • Deckblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Textteil
  • Literaturverzeichnis
Deckblatt: Das Deckblatt trägt den Titel der Arbeit. Ferner soll aus dem Untertitel hervorgehen, im Rahmen welches Moduls die Arbeit entstanden ist. Der Titel sollte in größerer Schrifttype etwa am unteren Ende des oberen Drittels des Blattes platziert werden. Der Untertitel in normaler Größe etwas abgesetzt darunter. Im unteren Fünftel des Deckblatts soll der Name des  Dozenten der Veranstaltung und der Name des Verfassers untergebracht werden.


Richtig Gendern

Bitte fügen Sie nach dem Deckblatt eine neue Seite mit nachfolgendem Text ein, sofern Sie nicht in ihrer Arbeit bei jedem männlichen Ausdruck die weibliche Form dazufügen wollen:

„Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung, wie z. B. Studentinnen und Studenten, verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.“

Plagiate

Wenn auf einer Studienarbeit der Name des Verfassers bzw. der Verfasserin steht, gehen wir davon aus, dass diese/r (und ausschließlich diese/r) die Arbeit geschrieben hat.

Das ‚Recyceln’ von Hausarbeiten (z. B. durch die Recherche schon verfasster Arbeiten im Internet) bzw. die Übernahme von Texten oder Textstücken aus dem Internet, ohne Angabe der Quelle wird als bewusstes Aneignen fremden Geistesgutes verstanden und als Plagiat geahndet (vgl. § 51 UrhG).

Das gilt auch für die Abgabe einer selbstverfassten Schrift, die bereits an anderer Stelle (z. B. in  einem anderen Seminar) einmal eingereicht wurde (Selbstplagiat, vgl. § 24 UrhG). Eine Täuschung führt dazu, dass die Arbeit nicht angenommen wird und damit als nicht bestanden gilt.
 
Bedenken Sie, dass Studienarbeiten mit einschlägiger Software auf Plagiatstellen überprüft werden und ein Plagiat als Betrugsversuch gewertet wird und bei Vorsatz zur Exmatrikulation führen kann.


Abgabe

  • Studiengangübergreifend sind zwei feste Abgabetermine pro Jahr (1 pro Semester) für alle Studienarbeiten festgelegt.
    Diese sind: Sommersemester: 15. September /  Wintersemester: 15. April
  • Ein unbegründetes Überschreiten der Fristen wird ohne Ausnahme mit einer 5,0 geahndet. Dem Studierenden wird ein neu zu bearbeitendes Thema gestellt, es gelten die Abgabefristen des jeweils folgenden Semesters.
  • Die Studienarbeiten sind digital im pdf-Format per Upload auf der Plattform iLearn einzureichen. Die Studienarbeiten werden regelmäßig einer Plagiatsprüfung unterzogen. Abweichende Vereinbarungen mit den Korrektoren sind möglich, allerdings dem Zentrum für Akademische Weiterbildung unverzüglich mitzuteilen.
  • Eine Verlängerung der Abgabefrist ist nicht möglich.
  • Wird die Arbeit im 2. Versuch fristgerecht abgegeben, erfolgt die Löschung der „Verwaltungs-Fünf“ und die reguläre Bewertung wird eingetragen. Die Anzahl der Versuche erscheint nicht im Prüfungszeugnis!