Infos zu Abschlussarbeiten am Campus Weiterbildung

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Zulassung zur Abschlussarbeit

Informationen zur Zulassung entnehmen Sie bitte der StPrO des jeweiligen Studiengangs.

Festlegen des Titels

Nehmen Sie bereits vor der Anmeldung mit Ihrem jeweiligen Betreuer/Dozierenden Kontakt auf, um ein Thema für die Abschlussarbeit festzulegen.

Fristen für die Anmeldung

Für alle MBA- und Masterstudiengänge gelten folgende Fristen:

Die Anmeldung ist jederzeit nach Erreichen der erforderlichen ETCS (siehe jeweilige StPrO) möglich. Die Abgabe erfolgt spätestens nach 6 Monaten nach der Anmeldung. Eine nicht fristgerechte Abgabe führt zur Bewertung „nicht bestanden“.

Bitte buchen Sie selbstständig mindestens drei Monate im Voraus den Zeitraum für ihre Verteidigung/Kolloquium. Ihre Anmeldung ist verbindlich. 

Link zur Anmeldung: Zeitraum für ihre Verteidigung/Kolloquium


Der Abgabetermin muss zwingend vor Ihrer Verteidigung liegen. Bitte stimmen Sie diesen mit Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin ab, damit Er/Sie ausreichend Zeit hat, um die Abschlussarbeit vor der Verteidigung zu bewerten.


Mögliche Zeiträume für die Verteidigung sind: 

         Verteidigung: 05.-10.März    
  
➟     Verteidigung: 05.-10.Juli


➟     Verteidigung: 05.-10. September   

  
➟     Verteidigung: 05.-10.Dezember



ACHTUNG
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Nur Für Studierende im Bachelorstudiengang Technologiemanagement:
Ab dem Semesterstart 2022 ist ein Kolloquium (Verteidigung oder auch mündliche Prüfung) fester Bestandteil im Anschluss an die Bachelorarbeit. Die Anmeldung ist jederzeit nach Erreichen der erforderlichen ETCS (siehe jeweilige StPrO) möglich. Die Abgabe erfolgt spätestens nach 6 Monaten. Eine nicht fristgerechte Abgabe führt zur Bewertung „nicht bestanden“.

Im Gegensatz zu dem oben beschriebenen, nur für Masterstudiengänge gültigen Vorgehen, müssen Sie im Bachelorstudiengang Technologiemanagement eigenverantwortlich und frühzeitig einen Prüfer und einen Beisitzer für Ihre mündliche Prüfung organisieren sowie die Termine eigenständig vereinbaren. Das Kolloquium findet ausschließlich online statt. Eine Liste mit möglichen Beisitzern für Ihre mündliche Prüfung finden Sie hier.

Für alle anderen Bachelorstudiengänge finden die Regelungen der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung Anwendung.

Anmeldung der Abschlussarbeit

Anleitung: Anmelden der Abschlussarbeit

Abgabe der Abschlussarbeit

    Eine zusätzliche digitale (in iLearn) oder gebundene Abgabe der Arbeit ist abhängig von Ihrem Prüfer und muss vorab erfragt werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie auf der nächsten Seite.

    Ergebnis

    Nachdem Ihre Abschlussnote von der Prüfungskommission beschlossen wurde, erfahren Sie Ihr Abschlussergebnis über ihr Primuss Portal. 

    Abschlussdokumente

    Das Zeugnis und die Urkunde erhalten Sie nach einer Bearbeitungszeit von ca. 2-3 Wochen. Bitte überprüfen und aktualisieren Sie in Primuss Ihre angegebene Adresse. Die Note der Abschlussarbeit sowie den Gesamtschnitt sehen Sie auf einem aktuellen Notenblatt.

    Zusätzlich stellen wir Ihnen weitere Abschlussdokumente digital zur Verfügung. Sie finden in Primuss unter "meine Abschlussdokumente" Ihre erstellten Unterlagen mit der Bitte um Überprüfung. Das Diploma sowie die Bescheinigungen (Exmabescheinigung, RV Bescheinigung) werden Ihnen nur digital zur Verfügung gestellt, bitte sichern Sie sich diese Dokumente rechtzeitig als Download.

    Die Exmatrikulation erfolgt automatisch zum Ende des Semesters. 4 Wochen nach diesem Zeitpunkt wird auch Ihr Email Account geschlossen, sichern Sie ggf. noch Ihre Emails. Auch ein Herunterladen der erstellten Unterlagen ist nach diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.


    Wiederholung der Abschlussarbeit

    Die Arbeit kann bei einer Gesamtbeurteilung mit „nicht ausreichend“ (5,0) maximal einmal mit einem neuen Thema  wiederholt werden. Die Wiederholung ist spätestens sechs Wochen nach Bekanntgabe des negativen Prüfungsergebnisses zu beantragen (gem. § 10 Abs. 2 RAPO Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen). Die wiederholte Arbeit muss spätestens 6 Monate nach Bekanntgabe der ersten Bewertung abgegeben werden. 

    Verlängerung der Abgabefrist

    Soll die Bearbeitungszeit der Arbeit verlängert werden, muss bis spätestens zwei Wochen vor dem Abgabetermin ein schriftlicher Antrag bei der Prüfungskommission gestellt werden. Die Begründung für den Verlängerungsbedarf ist von der Kandidatin bzw. dem Kandidaten kurz und stichhaltig schriftlich zu erläutern. Die Abschlussarbeit kann nach Rücksprache mit Ihrem Betreuer maximal um vier Wochen verlängert werden. Im Krankheitsfall muss dem Prüfungsamt unverzüglich ein qualifiziertes ärztliches Attest vorgelegt werden.