Informationen vor Beginn des Studiums

Organisatorisches rund um Ihr Studium


Organisation der Veranstaltungen / Vorlesungen
  • Das Zentrum für Akademische Weiterbildung stellt Ihnen einen Vorlesungsplan mit den einzelnen Modulen und Fächern Ihres Studiengangs zur Verfügung. Welche Module und Fächer das sind, regelt die jeweilige Studienprüfungsordnung.
  • Diesen Vorlesungsplan, Ihre Studienprüfungsordnung sowie alle Informationen, die Sie für Ihr Studium benötigen (Skripte, Übungsunterlagen und Organisatorisches) stehen Ihnen im iLearnkurs Ihres Studiengangs zur Verfügung.
  • Neben Präsenzveranstaltungen finden Ihre Vorlesungen virtuell statt.
  • Wir bitten um Abmeldung per E-Mail (drei Tage vorher), wenn Sie an einer Vorlesung nicht teilnehmen können.


Informationsausstausch
  • Allgemeine Informationen erhalten Sie per E-Mail oder über das Ankündigungsforum in iLearn. 
  • Durch das Abonnieren von iLearn-Foren erhalten Sie sämtliche Nachrichten an Ihre studentische E-Mailadresse. 
  • Eine Weiterleitung Ihrer E-Mails an Ihre private E-Mailadresse ist jederzeit möglich. Eine Anleitung dazu finden Sie hier.
  • Bitte stellen Sie sicher, dass Sie unter dieser Adresse auch Dokumente wie pdf-files und Word- oder Excel-Dateien empfangen (und lesen) können.
  • Für den Fall, dass wir Sie über Ihre private E-Mailadresse erreichen müssen, ist es wichtig, dass Sie uns ihre korrekte E-Mailadresse mitteilen.


Abschlussarbeiten
  • Das Studium beinhaltet das Erstellen einer Bachelor- bzw. Masterarbeit. Formale Anforderungen an die Abschlussarbeit entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Infoblatt der Technischen Hochschule Deggendorf.
  • Genaue, detaillierte Informationen zu Erstellung und zu den Terminen erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt.


Studienabschluss
  • Wenn Sie alle Prüfungen des Studiums sowie die Abschlussarbeit mindestens mit der Note 4 absolviert haben, gilt das Studium als bestanden.


Änderung Ihrer persönlichen Daten
  • Änderungen Ihrer persönlichen Daten, insbesondere Namens- oder Adressänderungen passen Sie bitte selbst über das PRIMUSS-Portal an. WICHTIG: Informieren Sie bitte zusätzlich Ihren zuständigen Ansprechpartner am ZAW (v.a. wichtig für die Erstellung des Gebührenbescheids).


Hinweise zu Gebührenbescheiden

Kostenübernahme, Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht, Umsatzsteuer 
im Zusammenhang mit den Gebühren erhalten wir viele Anfragen von Ihnen. Daher informieren wir über die wichtigsten und am häufigsten angefragten Punkte:

Wie verrechne ich meinen Gebührenbescheid mit meinem Arbeitgeber, wenn er die Gebühren (teilweise) übernimmt? 

Sie erhalten zu Beginn jedes Semesters einen Bescheid über die Höhe der Gebühren des anstehenden Semesters. Sie sind der alleinige Adressat des Gebührenbescheides.  

Sie können jedoch mit Ihrem Arbeitgeber eine Zusatzvereinbarung zu Ihrem Arbeitsvertrag schließen, die eine (teilweise) Gebührenübernahme regelt. Ihr Arbeitgeber kann diese schriftliche Zusatzvereinbarung im Rahmen seiner Buchhaltung als Rechnung nutzen. Ihr Arbeitgeber erstattet Ihnen den vereinbarten Anteil an den Studiengebühren auf Grundlage der Zusatzvereinbarung direkt. 

Muss mein Arbeitgeber Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge zahlen, wenn er mir Gebühren (teilweise) erstattet? 

Nein. Nach Richtlinie R 19.7 der Lohnsteuer-Richtlinien führen berufliche Fort- oder Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers nicht zu Arbeitslohn, wenn diese Bildungsmaßnahmen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt werden.  

Wichtig hierfür ist, dass Sie die Gebührenübernahme mit den entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen vorab in einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber geregelt haben. Details entnehmen Sie bitte der Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen vom 13. April 2012, dort unter der laufenden Nummer 2 (GZ: IV C 5 – S 2332/07/0001, DOK 2012/0322945, hinterlegt in Moodle). 

Fällt für meinen Arbeitgeber bei einer (Teil-) Gebührenübernahme  Umsatzsteuer an?  

Nein. Das Master-Studium dient unmittelbar dem Bildungszweck. Die dafür erhobenen Studiengebühren sind daher von der Umsatzsteuer befreit (gemäß § 4 Ziffer 21 Buchstabe b) bb) des Umsatzsteuergesetzes). Dementsprechend ist auf dem Bescheid keine Umsatzsteuer ausgewiesen.