Infos zu Prüfungen
Website: | iLearn - Lernmanagementsystem der Hochschule Deggendorf |
Kurs: | ZAW - Allgemeine Informationen für Studierende |
Buch: | Infos zu Prüfungen |
Gedruckt von: | Gast |
Datum: | Freitag, 22. November 2024, 04:42 |
Prüfungen - Allgemeines - What to know
Prüfungen am Zentrum für Akademische Weiterbildung
- In jedem Modul Ihres Weiterbildungsstudiums ist eine Prüfungsleistung zu erbringen.
- Diese entnehmen Sie bitte der Übersicht in der Studien- und Prüfungsordnung ihres Studiengangs.
- Die Ergebnisse der Prüfungsleistungen erhalten Sie nach Korrektur und anschließendem Beschluss durch die Prüfungskommission über das Online Portal PRIMUSS.
- Bitte beachten Sie den Prüfungsformenkatalog
Die Studien- und Prüfungsordnung
- Die Studien- und Prüfungsordnung legt fest, dass jedes Modul mit einer Leistungsüberprüfung abgeschlossen wird.
- Dabei werden für jedes erfolgreich abgeschlossene Modul ECTS-Punkte vergeben.
- Die Art der Prüfungsleistung ist ebenfalls in der Studien- und Prüfungsordnung festgelegt. Möglich sind dabei Studienarbeiten sowie schriftliche oder mündliche Prüfungen.
- Jede Leistungsüberprüfung bezieht sich ausschließlich auf das zu prüfende Modul.
Prüfungsanmeldung / Verwaltung
Die Termine für Ihre Prüfungen finden Sie im offiziellen Prüfungsplan.
Prüfungsanmeldung / Verwaltung erfolgt im PRIMUSS-Portal
- Login mit Ihrer Benutzerkennung und dem selbst vergebenen Passwort.
- Prüfungsanmeldung: Anmeldezeitraum 2 Wochen freigeschaltet – Über die Zeiträume der Prüfungsanmeldung werden Sie zeitnah vom Studienzentrum und den Kolleginnen vom Zentrum für Akademische Weiterbildung informiert.
Fristen / Wiederholung
- Es erfolgt keine automatische Prüfungsanmeldung bei Wiederholungsprüfungen.
- Prüfungen, die im 1. Versuch nicht bestanden wurden, müssen innerhalb von 12 Monaten erneut geschrieben werden.
- Prüfungen, die im 2. Versuch nicht bestanden wurden, müssen direkt im Folgesemester geschrieben werden.
Bei Nichteinhalten dieser Fristen wird die Note 5 (Fristen-5) vergeben.
Rücktritt
- Ein
Rücktritt von einer Prüfung zu der ein Studierender angemeldet ist, ist nur möglich, wenn sich der Studierende spätestens sieben Kalendertage vor dem Prüfungstermin online über das PRIMUSS-Portal abmeldet.
- Liegt nach der siebentägigen Frist kein wirksamer Rücktritt vor und hat der Studierende die Prüfung aus von ihm zu vertretenden Gründen versäumt, ist die Note „nicht ausreichend“ zu erteilen.
- Die Prüfung gilt damit als mit einem „Fehlversuch“ abgelegt und muss wiederholt werden.
- Der Wiederholungstermin wird durch das ZAW festgesetzt und ist nicht verhandelbar.
-
Die Nachholtermine werden regelmäßig veröffentlicht und finden mindestens einmal pro Semester statt.
Krankmeldung
- Für alle Prüfungen, für die Sie im aktuellen Prüfungszeitraum Krankmeldungen einreichen, verlangt die Prüfungskommission ein ärztliches
Attest (siehe Vorlage). Das Attest muss auf einer Untersuchung beruhen, die
grundsätzlich am Tag der versäumten Prüfung zu erfolgen hat.
- Das Versäumnis der Prüfung muss dem Studienzentrum unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden (innerhalb von 3 Arbeitstagen).
- Vorlage ärztl. Attest: Bekanntmachung zur Verfahrensweise bei Rücktritt von einer Prüfung oder einem studienbegleitenden Leistungsnachweis wegen Krankheit
- Im Primuss-Portal steht das Vordruck zum Download bereit. Die persönlichen Daten werden
automatisch ausgefüllt, die Prüfungsdaten können direkt am PC ausgefüllt
werden. - Das von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin bescheinigte und unterzeichnete Attest muss nach dem Arztbesuch im Primuss-Portal digital wieder hochgeladen werden.
Am Tag der Prüfung
- freie Platzwahl im Prüfungsraum
- Studierendenausweis mitbringen & Matrikelnummer bereithalten
-
weitere eventuelle Hilfsmittel werden Ihnen gesondert mitgeteilt
Mitteilung der Noten
- Die
Noten werden nach der Bestätigung durch die Prüfungskommission an das
Prüfungsamt der Hochschule weitergeleitet.
- Für den Notenabruf erhalten Sie einen Zugang zum PRIMUSS-Online-Portal.
Prüfungseinsicht
- Sie können nach Notenbekanntgabe bei Ihrem/Ihrer Prüfer/in oder der zuständigen Seminarbetreuerin eine Prüfungseinsicht formlos, per E-Mail beantragen.
Widerspruch / Einspruch
- Sie haben ein Recht darauf, dass die Benotung Ihrer Arbeit bei offensichtlichen Mängeln der Korrektur noch einmal überprüft wird.
- Der Antrag auf Überprüfung ist schriftlich zu stellen und ausführlich zu begründen.
- Damit ein Einspruch rechtswirksam ist, muss dieser innerhalb eines MONATS nach Notenbekanntgabe bei uns eingehen
- Pauschale Hinweise rechtfertigen keine Neukorrektur.
Studienarbeiten
Allgemeine Informationen
- Die Studierenden erbringen einen Teil der Prüfungsleistungen über Studienarbeiten, die die Fragestellungen des eigenen Unternehmens berücksichtigen und so für einen laufenden Transfer sorgen.
- Die Themenausgabe für die Studienarbeiten erfolgt immer auf Initiative des Dozierenden während des laufenden Moduls, entweder direkt oder über die Seminarbetreuung des ZAW (Zentrum für Akademische Weiterbildung).
- Es besteht die Möglichkeit, dass Studierende in Absprache mit den Dozierenden ihre eigenen Themen aus den Betrieben erarbeiten.
- Die Fristen für die Abgabe der Studienarbeiten sind absolut verpflichtend. Die Arbeit(en) reichen Sie bitte digital über die Onlineplattform iLearn ein.
- Die Arbeiten werden durch die themenstellenden Dozierenden korrigiert.
- In strittigen Fällen gilt immer das Vier-Augen-Prinzip.
Allgemeine Formvorgaben
Grundsätzlich ist es allen Dozierenden gestattet, für deren Studienarbeiten eigene Vorgaben zur Form, Gestaltung und Umfang festzulegen. Nachfolgende Tabelle bietet Ihnen gleichwohl eine Übersicht der typischen Formvorgaben.Sofern Dozierende keine Vorgaben festlegen, orientieren Sie sich bitte an der nachfolgenden Tabelle.
Bitte stimmen Sie den bevorzugten Zitationsstil vorab mit Ihrem Lehrenden ab.
Format | DIN A 4 Blätter, einseitig beschriftet |
Rand | links 3 cm, rechts 2,5 cm, oben 3 cm, unten 2,5 cm |
Inhaltsverzeichnis | bis zu 3 Gliederungsebenen |
Schrift | Arial, 11Pt oder Times New Roman, 12 Pt (Die Schriftgröße bleibt auch bei Überschriften, der Gliederung und dem Literaturverzeichnis gleich) |
Textteil | nach Vorgabe des Dozierenden, falls keine Angaben gemacht werden: 12-15 Seiten, DIN-A4 |
Hervorhebung von Überschriften: | Fettschrift, Keine Unterstreichung! |
Absatz Ausrichtung | Blocksatz und automatische Silbentrennung |
Zeilenabstand | 1,5 |
Seitennummerierung: | neue Seite anfangen für Titelblatt, Inhaltsverzeichnis, Einleitung, Literaturverzeichnis und pro Anhang, wobei das Titelblatt nicht nummeriert wird, alle weiteren Seiten werden fortlaufend nummeriert. Jedoch stellt das Titelblatt bereits Seite 1 dar, d.h., die Nummerierung beginnt mit 2. |
Fußnoten | sollten – wenn überhaupt – sparsam eingesetzt werden; falls sie gewählt werden, sind sie laufend durchzunummerieren und sollten sich auf der Seite befinden, auf der auch ihr Verweis steht. Arial, 9Pt |
Abbildungen / Tabellen | Tabellen haben Überschriften, Abbildungen Unterschriften. Die Beschriftung benennt den Inhalt klar und beinhaltet die Quelle (Autor, Jahr, Seitenzahl) oder den Vermerk (eigene Darstellung). Bei mehr als einer Abbildung
bzw. Tabelle sind diese zu nummerieren. Zu allen Abbildungen und Tabellen muss im Text Bezug genommen werden, d.h. sie dürfen nicht verwaist (ohne Verweis oder Erklärung) im Fließtext auftauchen. Arial, 9Pt |
Gliederung | Das Gliederungssystem besteht aus den durchnummerierten Überschriften. Es sind maximal 3 Gliederungsebenen erlaubt (z.B. 1.1.1). Bei der Untergliederung der einzelnen Kapitel müssen immer mindesten 2 Unterpunkte vorliegen, d.h. auf 1.1 muss mindestens 1.2 folgen. Ansonsten ist die Untergliederung unnötig. |
Abkürzungen: | Abkürzungen sollen möglichst spärlich und nur dann verwendet werden, wenn sie Klarheit und Lesbarkeit nicht beeinträchtigen. Bei der erstmaligen Verwendung sollten alle Abkürzungen ausgeschrieben werden. Dazu wird die Abkürzung nach dem vollen Begriff in Klammern gesetzt. Anschließend wird nur noch die Abkürzung verwendet. Allgemein bekannte Abkürzungen wie z.B., u.a., bzw., usw. müssen nicht eingeführt oder in das Abkürzungsverzeichnis aufgenommen werden. |
Das Logo der Hochschule darf nicht verwendet werden. | Generell gilt: Ein Firmenlogo darf weder im Äußeren noch im Inneren der Arbeit abgebildet werden. |
Umfang
Um gleiche Bedingungen herzustellen, beachten Sie bitte die folgende Vorgabe:- Studienarbeiten, die wesentlich weniger als 12 Seiten oder den durch Dozierende vorgegeben Umfang im Textteil aufweisen, werden zur Korrektur nicht angenommen.
- Studienarbeiten, welche die maximale Seitenzahl um mehr als 20% überschreiten, werden ebenfalls nicht zur Korrektur angenommen.
- Titelblatt, Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis, Literaturverzeichnis und Anhang zählen nicht zum Textteil einer Studienarbeit!
Aufbau
In aller Regel gliedert sich eine Studienarbeit in folgende Bestandteile:- Deckblatt
- Inhaltsverzeichnis
- Textteil
- Literaturverzeichnis
Richtig Gendern
Bitte
fügen Sie nach dem Deckblatt eine neue Seite mit nachfolgendem Text
ein, sofern Sie nicht in ihrer Arbeit bei jedem männlichen Ausdruck die
weibliche Form dazufügen wollen:
„Aus
Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsneutrale
Differenzierung, wie z. B. Studentinnen und Studenten, verzichtet.
Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung
grundsätzlich für alle Geschlechter.“
Plagiate
Wenn auf einer Studienarbeit der Name des Verfassers bzw. der Verfasserin steht, gehen wir davon aus, dass diese/r (und ausschließlich diese/r) die Arbeit geschrieben hat.Das ‚Recyceln’ von Hausarbeiten (z. B. durch die Recherche schon verfasster Arbeiten im Internet) bzw. die Übernahme von Texten oder Textstücken aus dem Internet, ohne Angabe der Quelle wird als bewusstes Aneignen fremden Geistesgutes verstanden und als
Plagiat geahndet (vgl. § 51 UrhG).
Das gilt auch für die Abgabe einer selbstverfassten Schrift, die bereits an anderer Stelle (z. B. in einem anderen Seminar) einmal eingereicht wurde (Selbstplagiat, vgl. § 24 UrhG). Eine Täuschung führt dazu, dass die Arbeit nicht angenommen wird und damit als nicht bestanden gilt.
Bedenken Sie, dass Studienarbeiten mit einschlägiger Software auf Plagiatstellen überprüft werden und ein Plagiat als Betrugsversuch gewertet wird und bei Vorsatz zur Exmatrikulation führen kann.
Abgabe
- Studiengangübergreifend sind zwei feste Abgabetermine pro Jahr (1 pro Semester) für alle Studienarbeiten festgelegt.
Diese sind: Sommersemester: 15. September / Wintersemester: 15. April - Ein unbegründetes Überschreiten der Fristen wird ohne Ausnahme mit einer 5,0 geahndet. Dem Studierenden wird ein neu zu bearbeitendes Thema gestellt, es gelten die Abgabefristen des jeweils folgenden Semesters.
- Die Studienarbeiten sind digital im pdf-Format per Upload auf der Plattform iLearn einzureichen. Die Studienarbeiten werden regelmäßig einer Plagiatsprüfung unterzogen. Abweichende Vereinbarungen mit den Korrektoren sind möglich, allerdings dem Zentrum für Akademische Weiterbildung unverzüglich mitzuteilen.
- Eine Verlängerung der Abgabefrist ist nicht möglich.
- Wird die Arbeit im 2. Versuch fristgerecht abgegeben, erfolgt die Löschung der „Verwaltungs-Fünf“ und die reguläre Bewertung wird eingetragen. Die Anzahl der Versuche erscheint nicht im Prüfungszeugnis!
Klausuren
Allgemeine Informationen
- Die Termine der Klausuren stehen bereits zu Beginn des jeweiligen Semesters fest und werden entsprechend veröffentlicht.
- Die Dauer der Klausur ist in der Studien- und Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs festgelegt.
- Die Sitzordnung wird durch Platzziffern festgelegt. Sie haben im Prüfungsraum freie Platzwahl.
- Es bleibt der Prüfungsaufsicht vor oder während der Prüfung freigestellt, Ihnen einen anderen Platz zuzuweisen, wenn dadurch die Möglichkeiten eines Unterschleifs verringert werden.
- Auf dem Tisch sind nur erlaubte Hilfsmittel, Schreibwerkzeug, Studierendenausweis und Getränke gestattet.
- Die Matrikelnummer finden Sie auf Ihrem Studentenausweis. Auf keinem Fall dürfen Sie Ihren Studentenausweis vergessen, denn mit diesem wird die Anwesenheit und Ihre Matrikelnummer überprüft
- Alles was Sie nicht zur Klausur benötigen (Jacken, Mäntel, Taschen usw.) legen Sie vorne bzw. hinten in den Raum. Lassen Sie bitte Ihr Handy in der Tasche und schalten Sie es aus.
- Es ist auf keinen Fall erlaubt, selbst mitgebrachtes Papier zu verwenden und geheftete Klausuren zu lösen.
- Geben Sie Ihre Antworten bitte mit einem Füllfederhalter, Kugelschreiber, Fineliner oder ähnlichem. Benutzen Sie keinen roten Stift und auch keinen Bleistift. Solche Antworten werden nicht gewertet.
- Füllen Sie bitte zuerst das Deckblatt aus und schreiben Sie auf jedes Blatt Ihre Matrikelnummer und die Platzziffer!
-
Während der Klausur dürfen Sie ausschließlich mit der Klausuraufsicht und Ihren Dozierenden reden. Gespräche mit anderen Klausurteilnehmern werden nach der ersten Ermahnung als Täuschungsversuch gewertet.
- Während der Klausur darf nur ein Klausurteilnehmer den Raum verlassen, um auf die Toilette zu gehen. In den letzten 15 Minuten vor Abgabe ist dieses nicht mehr gestattet.
- Aus Rücksicht auf die anderen Teilnehmer bitten wir darum, den Raum 15 Minuten vor Ende der Klausur nicht mehr zu verlassen, auch wenn Sie bereits fertig sind.
- Wenn Sie die Klausur aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig abbrechen müssen, teilen Sie dieses bitte der Klausuraufsicht mit.
- Im Raum befindet sich keine Uhr, bitte bringen Sie bei Bedarf eine eigene mit. Auch für die Uhrzeit sind keine Handys/Smartwatches erlaubt.
- Zu den Klausuren können Hilfsmittel zugelassen sein. Generell gilt: Dozierende geben die erlaubten Hilfsmittel vor.
♦ Gesetzestexte dürfen lediglich farbige Markierungen enthalten.
♦ Notizen sind nicht erlaubt, ebenso wenig wie die Verwendung von Haftnotizen.
♦ In manchen Prüfungen darf ein nichtprogrammierbarer Taschenrechner und ein Wörterbuch benutzt werden.
♦Sind weitere Hilfsmittel zugelassen, wird dies in der Ankündigung zur Prüfung bekanntgegeben.
Anerkennungsprozess
Anerkennung von außerhochschulischen Leistungen
- Können auf zu erbringende Leistungen im Studium angerechnet werden, wenn sie gleichwertig sind
- Voraussetzung: Vergleichbarkeit von Inhalt und Umfang der entsprechenden Module
- Maximal 50% der Gesamt-ECTS des Studiengangs sind über außerhochschulische Leistungen anrechenbar
Anerkennung von hochschulischen Leistungen:
- Anerkennung von Modulen aus früheren Studienleistungen
- Voraussetzung: Vergleichbarkeit von Inhalt und Umfang der entsprechenden Module
Anerkennungen erfolgen auf Antrag
- Den Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen erhalten Sie von den Weiterbildungsreferenten des jeweiligen Studiengangs.
- Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag wird vom Modulverantwortlichen geprüft und nach positivem Ergebnis durch die Prüfungskommission genehmigt.