Infos zu Abschlussarbeiten am ZAW

Website: iLearn - Lernmanagementsystem der Hochschule Deggendorf
Kurs: ZAW - Allgemeine Informationen für Studierende
Buch: Infos zu Abschlussarbeiten am ZAW
Gedruckt von: Gast
Datum: Dienstag, 16. Juli 2024, 13:01

Abschlussarbeiten



Hinweis zu den Rechtsgrundlagen:

Informationen zu den Rechtsgrundlagen finden sie hier:

  • § 8 Abs. 3 Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen (RaPO) und § 5 Abs. 6 Allgemeine Prüfungsordnung der Hochschule für angewandte Wissenschaften Deggendorf 
  • § 11 RaPO (Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen in Bayern, BayRS 2210-4-1-4-1-WFK) sowie § 11 APO (Allgemeine Prüfungsordnung der Technischen Hochschule Deggendorf), in der jeweils gültigen Fassung. 

Leitfaden der THD

Die im THD-Leitfaden beschriebenen Formatvorgaben können von den hierbereitgestellten Informationen abweichen. 
Bitte fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrem Dozenten nach.

Workflow Neu 



Zulassung zur Abschlussarbeit

Informationen zur Zulassung entnehmen Sie bitte der StPrO des jeweiligen Studiengangs.

Festlegen des Titels

Nehmen Sie bereits vor der Anmeldung mit Ihrem jeweiligen Betreuer/Dozierenden Kontakt auf, um ein Thema für die Abschlussarbeit festzulegen.

Fristen für die Anmeldung

Gilt für alle die am Stichtag 25.06. ihre Abschlussarbeit noch nicht angemeldet haben.

Für alle MBA- und Masterstudiengänge gelten folgende Fristen:

Die Anmeldung ist jederzeit nach Erreichen der erforderlichen ETCS (siehe jeweilige StPrO) möglich. Die Abgabe erfolgt spätestens nach 6 Monaten nach der Anmeldung. Eine nicht fristgerechte Abgabe führt zur Bewertung „nicht bestanden“.

Bitte buchen Sie selbstständig mindestens drei Monate im Voraus den Zeitraum für ihre Verteidigung/Kolloquium. Ihre Anmeldung ist verbindlich. 

Link zur Anmeldung: Zeitraum für ihre Verteidigung/Kolloquium


Der Abgabetermin muss zwingend vor Ihrer Verteidigung liegen. Bitte stimmen Sie diesen mit Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin ab, damit Er/Sie ausreichend Zeit hat, um die Abschlussarbeit vor der Verteidigung zu bewerten.


Mögliche Zeiträume für die Verteidigung sind: 

         Verteidigung: 05.-10.März    
  
➟     Verteidigung: 05.-10.Juli


➟     Verteidigung: 05.-10. September   

  
➟     Verteidigung: 05.-10.Dezember



ACHTUNG
-
Nur Für Studierende im Bachelorstudiengang Technologiemanagement:
Ab dem Semesterstart 2022 ist ein Kolloquium (Verteidigung oder auch mündliche Prüfung) fester Bestandteil im Anschluss an die Bachelorarbeit. Die Anmeldung ist jederzeit nach Erreichen der erforderlichen ETCS (siehe jeweilige StPrO) möglich. Die Abgabe erfolgt spätestens nach 6 Monaten. Eine nicht fristgerechte Abgabe führt zur Bewertung „nicht bestanden“.

Im Gegensatz zu dem oben beschriebenen, nur für Masterstudiengänge gültigen Vorgehen, müssen Sie im Bachelorstudiengang Technologiemanagement eigenverantwortlich und frühzeitig einen Prüfer und einen Beisitzer für Ihre mündliche Prüfung organisieren sowie die Termine eigenständig vereinbaren. Das Kolloquium findet ausschließlich online statt. Eine Liste mit möglichen Beisitzern für Ihre mündliche Prüfung finden Sie hier.

Für alle anderen Bachelorstudiengänge finden die Regelungen der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung Anwendung.

Anmeldung der Abschlussarbeit

Anleitung: Anmelden der Abschlussarbeit

Abgabe der Abschlussarbeit

    Eine zusätzliche digitale (in iLearn) oder gebundene Abgabe der Arbeit ist abhängig von Ihrem Prüfer und muss vorab erfragt werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie auf der nächsten Seite.

    Ergebnis

    Herzlichen Glückwünsch! Sie bekommen Ihr Prüfungsergebnis und haben das Studium voraussichtlich bestanden.

    Wiederholung der Abschlussarbeit

    Die Arbeit kann bei einer Gesamtbeurteilung mit „nicht ausreichend“ (5,0) maximal einmal mit einem neuen Thema  wiederholt werden. Die Wiederholung ist spätestens sechs Wochen nach Bekanntgabe des negativen Prüfungsergebnisses zu beantragen (gem. § 10 Abs. 2 RAPO Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen). Die wiederholte Arbeit muss spätestens 6 Monate nach Bekanntgabe der ersten Bewertung abgegeben werden. 

    Verlängerung der Abgabefrist

    Soll die Bearbeitungszeit der Arbeit verlängert werden, muss bis spätestens zwei Wochen vor dem Abgabetermin ein schriftlicher Antrag bei der Prüfungskommission gestellt werden. Die Begründung für den Verlängerungsbedarf ist von der Kandidatin bzw. dem Kandidaten kurz und stichhaltig schriftlich zu erläutern. Die Abschlussarbeit kann nach Rücksprache mit Ihrem Betreuer maximal um vier Wochen verlängert werden. Im Krankheitsfall muss dem Prüfungsamt unverzüglich ein qualifiziertes ärztliches Attest vorgelegt werden. 

    Formalia



    Organisation der Prüfungen

    Sofern Dozierende keine Vorgaben festlegen, orientieren Sie sich bitte an der nachfolgenden Tabelle. 
    Bitte stimmen Sie den bevorzugten Zitationsstil vorab mit Ihrem Lehrenden ab.



    Vorgaben für Abschlussarbeiten 

    Format DIN A 4 Blätter, einseitig beschriftet
    Rand links 3 cm, rechts 2,5 cm, oben 3 cm, unten 2,5 cm
    Schrift    Arial, 11Pt oder Times New Roman, 12 Pt (Die Schriftgröße bleibt auch bei Überschriften, der Gliederung und dem Literaturverzeichnis gleich)
    Textteil nach Vorgabe des Dozierenden, DIN-A4
    Hervorhebung von Überschriften: Fettschrift, Keine Unterstreichung!
    Absatz Ausrichtung  Blocksatz und automatische Silbentrennung
    Zeilenabstand 1,5
    Seitennummerierung: neue Seite anfangen für Titelblatt, Inhaltsverzeichnis, Einleitung, Literaturverzeichnis und pro Anhang, wobei das Titelblatt nicht nummeriert wird, alle weiteren Seiten werden fortlaufend nummeriert. Jedoch stellt das Titelblatt bereits Seite 1 dar, d.h., die Nummerierung beginnt mit 2.
    Fußnoten sollten – wenn überhaupt – sparsam eingesetzt werden; falls sie gewählt werden, sind sie laufend durchzunummerieren und sollten sich auf der Seite befinden, auf der auch ihr Verweis steht.

    Arial, 9Pt
    Abbildungen / Tabellen Tabellen haben Überschriften, Abbildungen Unterschriften. Die Beschriftung benennt den Inhalt klar und beinhaltet die Quelle (Autor, Jahr, Seitenzahl) oder den Vermerk (eigene Darstellung). Bei mehr als einer Abbildung bzw. Tabelle sind diese zu nummerieren. Zu allen Abbildungen und Tabellen muss im Text Bezug genommen werden, d.h. sie dürfen nicht verwaist (ohne Verweis oder Erklärung) im Fließtext auftauchen. Ein Tabellen- oder Abbildungsverzeichnis ist vor allem dann erforderlich, wenn die Arbeit mehrere (i.d.R. mehr als drei) Abbildungen bzw. Tabellen enthält.

    Arial, 9Pt
    Gliederung Das Gliederungssystem besteht aus den durchnummerierten Überschriften. Es sind maximal 3 Gliederungsebenen erlaubt (z.B. 1.1.1). Bei der Untergliederung der einzelnen Kapitel müssen immer mindesten 2 Unterpunkte vorliegen, d.h. auf 1.1 muss mindestens 1.2 folgen. Ansonsten ist die Untergliederung unnötig.
    Abkürzungen:  Abkürzungen sollen möglichst spärlich und nur dann verwendet werden, wenn sie Klarheit und Lesbarkeit nicht beeinträchtigen. Bei der erstmaligen Verwendung sollten alle Abkürzungen ausgeschrieben werden. Dazu wird die Abkürzung nach dem vollen Begriff in Klammern gesetzt. Anschließend wird nur noch die Abkürzung verwendet. Allgemein bekannte Abkürzungen wie z.B., u.a., bzw., usw. müssen nicht eingeführt oder in das Abkürzungsverzeichnis aufgenommen werden.
    Erforderliche Dokumente Vorlagen unter: https://ilearn.th-deg.de/mod/folder/view.php?id=658827
    Die Vorlage für Geheimhaltungsvereinbarung kann bei Bedarf angepasst werden.



    Richtig Gendern

    Bitte fügen Sie nach der Eigenständigkeitserklärung eine neue Seite mit nachfolgendem Text ein, sofern Sie nicht in ihrer Arbeit bei jedem männlichen Ausdruck die weibliche Form dazufügen wollen: „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung, wie z. B. Studentinnen und Studenten, verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.“



    Veröffentlichung in der Bibliothek

    Wenn Sie die Arbeit in der Bibliothek veröffentlichen möchten, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
     
    • Note: nicht schlechter als 1,3
    • Einverständnis des Prüfenden/Betreuenden d. Firma/Studierenden
    • Ein weiteres gedrucktes Exemplar der Abschlussarbeit muss vorliegen.
    • Die Arbeit muss ein vollständiges Verzeichnis der benutzten Literatur, der erhaltenen Auskünfte und sonstigen Quellen enthalten.
    • Ein Deckblatt, gemäß dem Musterdeckblatt (siehe Vorlagen oben), ist der Abschlussarbeit beizufügen. Auf dem Deckblatt muss der Titel auch in englischer Sprache angegeben werden.
    • Der Kandidat hat schriftlich zu erklären, dass er die Arbeit selbständig und ohne fremde Hilfe angefertigt und alle benutzten Hilfsmittel angegeben hat. Diese Erklärung ist nach dem Deckblatt einzuheften, NICHT am Ende der Arbeit.
    • Die Einverständniserklärung zur honorarfreien Veröffentlichung im Hochschulbereich (Bibliothek) ist ggf. auszufüllen.
    • Grundlage der Formatierung ist der aktuelle Leitfaden zum Wissenschaftlichen Arbeiten. Einzelheiten bzw. Abweichungen sind mit dem betreuenden Dozierenden abzuklären.


    Sonderfälle

    Falls Dozierende die Arbeit in gedruckter Form verlangen, ist die Arbeit wie folgt abzugeben:
    • A4 Hochformat in gedruckter, unlösbar gebundener Form (Keine Heftung oder Ringbindung o.ä.)

    Falls Ihr Dozierender eine Plagiatsprüfung verlangt, muss eine zusätzliche digitale Version in iLearn hochgeladen werden. 

    Vom Anmelden bis zum Abgeben der Abschlussarbeit 



    Anleitung 

    Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie eine Schritt für Schritt Anleitung zum Anmelden Ihrer Abschlussarbeit. 

    Die Abgabe Ihrer Abschlussarbeit erfolgt in drei Schritten:

    1. Abschlussarbeit anmelden
      (Formular für die Abgabe erzeugen, downloaden, unterschreiben und wieder hochladen)
    2. Warten bis Ihr Antrag genehmigt wurde
    3. Abschlussarbeit und weitere Dokumente hochladen 

    Bitte denken Sie daran, dass sie alle uploads durch Klick auf "Anmeldung/Abschlussarbeit abgeben" bestätigen müssen.



    Verteidigung - Mündliche Prüfung




    • Jeder Prüfling wird 30 Minuten geprüft. 
    • Pro Prüfungseinheit werden bis zu 4 Prüflinge geprüft – eine Prüfungseinheit dauert also bis zu 120 Minuten. 
    • Im Prüfungsboard sitzen der Leiter der mündlichen Prüfung, sowie die jeweiligen Betreuer (Erstprüfer) der Masterarbeiten. Im Prüfungsboard können demnach bis zu 5 Prüfende sitzen. 
    • Jeder anwesende Prüfende kann Fragen stellen. 

    Der Ablauf der mündlichen Prüfung gestaltet sich wie folgt:

    • Der erste Prüfling präsentiert seine Masterarbeit wie unten vorgegeben. Zeit: 15 min 
    • Anschließend stellen die Prüfer Fragen zur Masterarbeit. Zeit: 15 min
    • Im Anschluss präsentiert der zweite Prüfling seine Masterarbeit usw.  
    • Die Benotung eines Prüflings erfolgt durch den jeweiligen Betreuer oder die Betreuerin.
    • Die Note aus Masterarbeit und Kolloquium erhalten Sie erst nach Beschluss durch die Prüfungskommission.

    Die Studierenden bereiten eine Präsentation vor, die wie folgt gegliedert ist (Grobgliederung): 
    1. Problemstellung/zentrale Frage der Masterarbeit 
    2. Darstellung von Zahlen, Daten, Fakten, Hypothesen 
    3. Zentrale Erkenntnisse.