Infos zu Abschlussarbeiten am ZAW
Website: | iLearn - Lernmanagementsystem der Hochschule Deggendorf |
Kurs: | ZAW - Allgemeine Informationen für Studierende |
Buch: | Infos zu Abschlussarbeiten am ZAW |
Gedruckt von: | Gast |
Datum: | Freitag, 22. November 2024, 04:23 |
Abschlussarbeiten
Hinweis zu den Rechtsgrundlagen:
Informationen zu den Rechtsgrundlagen finden sie hier:- § 8 Abs. 3 Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen (RaPO) und § 5 Abs. 6 Allgemeine Prüfungsordnung der Hochschule für angewandte Wissenschaften Deggendorf
- § 11 RaPO (Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen in Bayern, BayRS 2210-4-1-4-1-WFK) sowie § 11 APO (Allgemeine Prüfungsordnung der Technischen Hochschule Deggendorf), in der jeweils gültigen Fassung.
Leitfaden der THD
Die im THD-Leitfaden beschriebenen Formatvorgaben können von den hierbereitgestellten Informationen abweichen.Bitte fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrem Dozenten nach.
Workflow Neu
Zulassung zur Abschlussarbeit
Informationen zur Zulassung entnehmen Sie bitte der StPrO des jeweiligen Studiengangs.
Festlegen des Titels
Nehmen Sie bereits vor der Anmeldung mit Ihrem jeweiligen Betreuer/Dozierenden Kontakt auf, um ein Thema für die Abschlussarbeit festzulegen.
Fristen für die Anmeldung
Gilt für alle die am Stichtag 25.06. ihre Abschlussarbeit noch nicht angemeldet haben.
Für alle MBA- und Masterstudiengänge gelten folgende Fristen:
Bitte buchen Sie selbstständig mindestens drei Monate im Voraus den Zeitraum für ihre Verteidigung/Kolloquium. Ihre Anmeldung ist verbindlich.
Link zur Anmeldung: Zeitraum für ihre Verteidigung/Kolloquium
Der Abgabetermin muss zwingend vor Ihrer Verteidigung liegen. Bitte stimmen Sie diesen mit Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin ab, damit Er/Sie ausreichend Zeit hat, um die Abschlussarbeit vor der Verteidigung zu bewerten.
Mögliche Zeiträume für die Verteidigung sind:
➟ Verteidigung: 05.-10.März | ||
---|---|---|
➟ Verteidigung: 05.-10.Juli | ||
➟ Verteidigung: 05.-10. September | ||
|
➟ Verteidigung: 05.-10.Dezember |
ACHTUNG - Nur Für Studierende im Bachelorstudiengang Technologiemanagement:
Ab dem Semesterstart 2022 ist ein Kolloquium (Verteidigung oder auch mündliche Prüfung) fester Bestandteil im Anschluss an die Bachelorarbeit. Die Anmeldung ist jederzeit nach Erreichen der erforderlichen ETCS (siehe jeweilige StPrO) möglich. Die Abgabe erfolgt spätestens nach 6 Monaten. Eine nicht fristgerechte Abgabe führt zur Bewertung „nicht bestanden“.
Im Gegensatz zu dem oben beschriebenen, nur für Masterstudiengänge gültigen Vorgehen, müssen Sie im Bachelorstudiengang Technologiemanagement eigenverantwortlich und frühzeitig einen Prüfer und einen Beisitzer für Ihre mündliche Prüfung organisieren sowie die Termine eigenständig vereinbaren. Das Kolloquium findet ausschließlich online statt. Eine Liste mit möglichen Beisitzern für Ihre mündliche Prüfung finden Sie hier.
Für alle anderen Bachelorstudiengänge finden die Regelungen der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung Anwendung.
Anmeldung der Abschlussarbeit
Anleitung: Anmelden der Abschlussarbeit
Abgabe der Abschlussarbeit
Ergebnis
Herzlichen Glückwünsch! Sie bekommen Ihr Prüfungsergebnis und haben das Studium voraussichtlich bestanden.
Wiederholung der Abschlussarbeit
Die Arbeit kann bei einer Gesamtbeurteilung mit „nicht ausreichend“ (5,0) maximal einmal mit einem neuen Thema wiederholt werden. Die Wiederholung ist spätestens sechs Wochen nach Bekanntgabe des negativen Prüfungsergebnisses zu beantragen (gem. § 10 Abs. 2 RAPO Rahmenprüfungsordnung
für die Fachhochschulen). Die wiederholte Arbeit muss spätestens 6 Monate nach Bekanntgabe der ersten Bewertung abgegeben werden.
Verlängerung der Abgabefrist
Soll die Bearbeitungszeit der Arbeit verlängert werden, muss bis spätestens zwei Wochen vor dem Abgabetermin ein schriftlicher Antrag bei der Prüfungskommission gestellt werden. Die Begründung für den Verlängerungsbedarf ist von der Kandidatin bzw. dem Kandidaten kurz und stichhaltig schriftlich zu erläutern. Die Abschlussarbeit kann nach Rücksprache mit Ihrem Betreuer maximal um vier Wochen verlängert werden. Im Krankheitsfall muss dem Prüfungsamt unverzüglich ein qualifiziertes ärztliches Attest vorgelegt werden.
Formalia
Organisation der Prüfungen
Sofern Dozierende keine Vorgaben festlegen, orientieren Sie sich bitte an der nachfolgenden Tabelle.Vorgaben für Abschlussarbeiten
Format | DIN A 4 Blätter, einseitig beschriftet |
Rand | links 3 cm, rechts 2,5 cm, oben 3 cm, unten 2,5 cm |
Schrift | Arial, 11Pt oder Times New Roman, 12 Pt (Die Schriftgröße bleibt auch bei Überschriften, der Gliederung und dem Literaturverzeichnis gleich) |
Textteil | nach Vorgabe des Dozierenden, DIN-A4 |
Hervorhebung von Überschriften: | Fettschrift, Keine Unterstreichung! |
Absatz Ausrichtung | Blocksatz und automatische Silbentrennung |
Zeilenabstand | 1,5 |
Seitennummerierung: | neue Seite anfangen für Titelblatt, Inhaltsverzeichnis, Einleitung, Literaturverzeichnis und pro Anhang, wobei das Titelblatt nicht nummeriert wird, alle weiteren Seiten werden fortlaufend nummeriert. Jedoch stellt das Titelblatt bereits Seite 1 dar, d.h., die Nummerierung beginnt mit 2. |
Fußnoten | sollten – wenn überhaupt – sparsam eingesetzt werden; falls sie gewählt werden, sind sie laufend durchzunummerieren und sollten sich auf der Seite befinden, auf der auch ihr Verweis steht. Arial, 9Pt |
Abbildungen / Tabellen | Tabellen haben Überschriften, Abbildungen Unterschriften. Die Beschriftung benennt den Inhalt klar und beinhaltet die Quelle (Autor, Jahr, Seitenzahl) oder den Vermerk (eigene Darstellung). Bei mehr als einer Abbildung bzw. Tabelle sind diese zu nummerieren. Zu allen Abbildungen und Tabellen muss im Text Bezug genommen werden, d.h. sie dürfen nicht verwaist (ohne Verweis oder Erklärung) im Fließtext auftauchen. Ein Tabellen- oder Abbildungsverzeichnis ist vor allem dann erforderlich, wenn die Arbeit mehrere (i.d.R. mehr als drei) Abbildungen bzw. Tabellen enthält. Arial, 9Pt |
Gliederung | Das Gliederungssystem besteht aus den durchnummerierten Überschriften. Es sind maximal 3 Gliederungsebenen erlaubt (z.B. 1.1.1). Bei der Untergliederung der einzelnen Kapitel müssen immer mindesten 2 Unterpunkte vorliegen, d.h. auf 1.1 muss mindestens 1.2 folgen. Ansonsten ist die Untergliederung unnötig. |
Abkürzungen: | Abkürzungen sollen möglichst spärlich und nur dann verwendet werden, wenn sie Klarheit und Lesbarkeit nicht beeinträchtigen. Bei der erstmaligen Verwendung sollten alle Abkürzungen ausgeschrieben werden. Dazu wird die Abkürzung nach dem vollen Begriff in Klammern gesetzt. Anschließend wird nur noch die Abkürzung verwendet. Allgemein bekannte Abkürzungen wie z.B., u.a., bzw., usw. müssen nicht eingeführt oder in das Abkürzungsverzeichnis aufgenommen werden. |
Erforderliche Dokumente | Vorlagen unter: https://ilearn.th-deg.de/mod/folder/view.php?id=658827 Die Vorlage für Geheimhaltungsvereinbarung kann bei Bedarf angepasst werden. |
Das Logo der Hochschule darf nicht verwendet werden. |
Generell gilt: Ein Firmenlogo darf weder im Äußeren noch im Inneren der Arbeit abgebildet werden. |
Richtig Gendern
Veröffentlichung in der Bibliothek
- Note: nicht schlechter als 1,3
- Einverständnis des Prüfenden/Betreuenden d. Firma/Studierenden
- Ein weiteres gedrucktes Exemplar der Abschlussarbeit muss vorliegen.
- Die Arbeit muss ein vollständiges Verzeichnis der benutzten Literatur, der erhaltenen Auskünfte und sonstigen Quellen enthalten.
- Ein Deckblatt, gemäß dem Musterdeckblatt (siehe Vorlagen oben), ist der Abschlussarbeit beizufügen. Auf dem Deckblatt muss der Titel auch in englischer Sprache angegeben werden.
- Der Kandidat hat schriftlich zu erklären, dass er die Arbeit selbständig und ohne fremde Hilfe angefertigt und alle benutzten Hilfsmittel angegeben hat. Diese Erklärung ist nach dem Deckblatt einzuheften, NICHT am Ende der Arbeit.
- Die Einverständniserklärung zur honorarfreien Veröffentlichung im Hochschulbereich (Bibliothek) ist ggf. auszufüllen.
- Grundlage der Formatierung ist der aktuelle Leitfaden zum Wissenschaftlichen Arbeiten. Einzelheiten bzw. Abweichungen sind mit dem betreuenden Dozierenden abzuklären.
Sonderfälle
Falls Dozierende die Arbeit in gedruckter Form verlangen, ist die Arbeit wie folgt abzugeben:- A4 Hochformat in gedruckter, unlösbar gebundener Form (Keine Heftung oder Ringbindung o.ä.)
Falls Ihr Dozierender eine Plagiatsprüfung verlangt, muss eine zusätzliche digitale Version in iLearn hochgeladen werden.
Vom Anmelden bis zum Abgeben der Abschlussarbeit
Anleitung
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie eine Schritt für Schritt Anleitung zum Anmelden Ihrer Abschlussarbeit.
Die Abgabe Ihrer Abschlussarbeit erfolgt in drei Schritten:
- Abschlussarbeit anmelden
(Formular für die Abgabe erzeugen, downloaden, unterschreiben und wieder hochladen) - Warten bis Ihr Antrag genehmigt wurde
- Abschlussarbeit und weitere Dokumente hochladen
Bitte denken Sie daran, dass sie alle uploads durch Klick auf "Anmeldung/Abschlussarbeit abgeben" bestätigen müssen.
Verteidigung - Mündliche Prüfung
- Jeder Prüfling wird 30 Minuten geprüft.
- Pro Prüfungseinheit werden bis zu 4 Prüflinge geprüft – eine Prüfungseinheit dauert also bis zu 120 Minuten.
- Im Prüfungsboard sitzen der Leiter der mündlichen Prüfung, sowie die jeweiligen Betreuer (Erstprüfer) der Masterarbeiten. Im Prüfungsboard können demnach bis zu 5 Prüfende sitzen.
- Jeder anwesende Prüfende kann Fragen stellen.
Der Ablauf der mündlichen Prüfung gestaltet sich wie folgt:
- Der erste Prüfling präsentiert seine Masterarbeit wie unten vorgegeben. Zeit: 15 min
- Anschließend stellen die Prüfer Fragen zur Masterarbeit. Zeit: 15 min
- Im Anschluss präsentiert der zweite Prüfling seine Masterarbeit usw.
- Die Benotung eines Prüflings erfolgt durch den jeweiligen Betreuer oder die Betreuerin.
- Die Note aus Masterarbeit und Kolloquium erhalten Sie erst nach Beschluss durch die Prüfungskommission.