Anerkennungsprozess



Anerkennung von außerhochschulischen Leistungen

  • Können auf zu erbringende Leistungen im Studium angerechnet werden, wenn sie gleichwertig sind
  • Voraussetzung: Vergleichbarkeit von Inhalt und Umfang der entsprechenden Module
  • Maximal 50% der Gesamt-ECTS des Studiengangs sind über außerhochschulische Leistungen anrechenbar

Anerkennung von hochschulischen Leistungen:

  • Anerkennung von Modulen aus früheren Studienleistungen
  • Voraussetzung: Vergleichbarkeit von Inhalt und Umfang der entsprechenden Module

Anerkennungen erfolgen auf Antrag

  • Den Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen erhalten Sie von den Weiterbildungsreferenten des jeweiligen Studiengangs.
  • Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag wird vom Modulverantwortlichen geprüft und nach positivem Ergebnis durch die Prüfungskommission genehmigt.