Anerkennungsprozess
Anerkennung von außerhochschulischen Leistungen
- Können auf zu erbringende Leistungen im Studium angerechnet werden, wenn sie gleichwertig sind
- Voraussetzung: Vergleichbarkeit von Inhalt und Umfang der entsprechenden Module
- Maximal 50% der Gesamt-ECTS des Studiengangs sind über außerhochschulische Leistungen anrechenbar
Anerkennung von hochschulischen Leistungen:
- Anerkennung von Modulen aus früheren Studienleistungen
- Voraussetzung: Vergleichbarkeit von Inhalt und Umfang der entsprechenden Module
Anerkennungen erfolgen auf Antrag
- Den Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen erhalten Sie von den Weiterbildungsreferenten des jeweiligen Studiengangs.
- Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag wird vom Modulverantwortlichen geprüft und nach positivem Ergebnis durch die Prüfungskommission genehmigt.