Prüfungsanmeldung / Verwaltung 



Die Termine für Ihre Prüfungen finden Sie im offiziellen Prüfungsplan.


Prüfungsanmeldung / Verwaltung erfolgt im PRIMUSS-Portal

  • Login mit Ihrer Benutzerkennung und dem selbst vergebenen Passwort.
  • Prüfungsanmeldung: Anmeldezeitraum 2 Wochen freigeschaltet – Über die Zeiträume der Prüfungsanmeldung werden Sie zeitnah vom Studienzentrum und den Kolleginnen vom Zentrum für Akademische Weiterbildung informiert.





Fristen / Wiederholung

  • Es erfolgt keine automatische Prüfungsanmeldung bei Wiederholungsprüfungen.
  • Prüfungen, die im 1. Versuch nicht bestanden wurden, müssen im darauffolgenden Semester erneut geschrieben werden.
  • Prüfungen, die im 2. Versuch nicht bestanden wurden, müssen spätestens 2 Semester später erneut geschrieben werden.
Bei Nichteinhalten dieser Fristen wird die Note 5 (Fristen-5) vergeben.


Rücktritt

  • Ein Rücktritt von einer Prüfung zu der ein Studierender angemeldet ist, ist nur möglich, wenn sich der Studierende spätestens sieben Kalendertage vor dem Prüfungstermin online über das PRIMUSS-Portal abmeldet.
  • Liegt nach der siebentägigen Frist kein wirksamer Rücktritt vor und hat der Studierende die Prüfung aus von ihm zu vertretenden Gründen versäumt, ist die Note „nicht ausreichend“ zu erteilen.
  • Die Prüfung gilt damit als mit einem „Fehlversuch“ abgelegt und muss wiederholt werden.
  • Der Wiederholungstermin wird durch das ZAW festgesetzt und ist nicht verhandelbar.
  • Die Nachholtermine werden regelmäßig veröffentlicht und finden mindestens einmal pro Semester statt.

Krankmeldung  

  • Für alle Prüfungen, für die Sie im aktuellen Prüfungszeitraum Krankmeldungen einreichen, verlangt die Prüfungskommission ein ärztliches Attest (siehe Vorlage). Das Attest muss auf einer Untersuchung beruhen, die grundsätzlich am Tag der versäumten Prüfung zu erfolgen hat.
  • Das Versäumnis der Prüfung muss dem Studienzentrum unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden (innerhalb von 3 Arbeitstagen).   
  • Vorlage ärztl. Attest: Bekanntmachung zur Verfahrensweise bei Rücktritt von einer Prüfung oder einem studienbegleitenden Leistungsnachweis wegen Krankheit
  • Im Primuss-Portal steht das Vordruck zum Download bereit. Die persönlichen Daten werden
    automatisch ausgefüllt, die Prüfungsdaten können direkt am PC ausgefüllt
    werden.
  • Das von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin bescheinigte und unterzeichnete Attest muss nach dem Arztbesuch im Primuss-Portal digital wieder hochgeladen werden.

Am Tag der Prüfung

  • freie Platzwahl im Prüfungsraum
  • Studierendenausweis mitbringen & Matrikelnummer bereithalten
  • weitere eventuelle Hilfsmittel werden Ihnen gesondert mitgeteilt


Mitteilung der Noten

  • Die Noten werden nach der Bestätigung durch die Prüfungskommission an das Prüfungsamt der Hochschule weitergeleitet.
  • Für den Notenabruf erhalten Sie einen Zugang zum PRIMUSS-Online-Portal.

Prüfungseinsicht

  • Sie können nach Notenbekanntgabe bei Ihrem/Ihrer Prüfer/in oder der zuständigen Seminarbetreuerin eine Prüfungseinsicht formlos, per E-Mail beantragen. 

Widerspruch / Einspruch

  • Sie haben ein Recht darauf, dass die Benotung Ihrer Arbeit bei offensichtlichen Mängeln der Korrektur noch einmal überprüft wird.
  • Der Antrag auf Überprüfung ist schriftlich zu stellen und ausführlich zu begründen.
  • Damit ein Einspruch rechtswirksam ist, muss dieser innerhalb eines MONATS nach Notenbekanntgabe bei uns eingehen
  • Pauschale Hinweise rechtfertigen keine Neukorrektur.