Infos zu Abschlussarbeiten am ZAW
Workflow
Zulassung zur Abschlussarbeit
Informationen zur Zulassung entnehmen Sie bitte der StPrO des jeweiligen Studiengangs.
Festlegen des Titels
Nehmen Sie bereits vor der Anmeldung mit Ihrem jeweiligen Betreuer/Dozierenden Kontakt auf, um ein Thema für die Abschlussarbeit festzulegen.
Fristen für die Anmeldung
Für alle MBA- und Masterstudiengänge gelten folgende Fristen:
Abgabe bis 20. Januar | ➟ Verteidigung: 05.-10.März | |
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Abgabe bis 20. Mai |
➟ Verteidigung: 05.-10.Juli |
Abgabe bis 20. Juli |
➟ Verteidigung: 05.-10. September | |
Abgabe bis 20. Oktober |
➟ Verteidigung: 05.-10.Dezember |
ACHTUNG - Nur Für Studierende im Bachelorstudiengang Technologiemanagement:
Ab dem Semesterstart 2022 ist ein Kolloquium (Verteidigung oder auch mündliche Prüfung) fester Bestandteil im Anschluss an die Bachelorarbeit. Die Anmeldung ist jederzeit nach Erreichen der erforderlichen ETCS (siehe jeweilige StPrO) möglich. Die Abgabe erfolgt spätestens nach 6 Monaten. Eine nicht fristgerechte Abgabe führt zur Bewertung „nicht bestanden“.
Bitte organisieren Sie frühzeitig einen Prüfer und einen Beisitzer für Ihre mündliche Prüfung und vereinbaren Sie entsprechende Termine. Das Kolloquium findet ausschließlich online statt.
Für alle anderen Bachelorstudiengänge finden die Regelungen der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung Anwendung.
Anmeldung der Abschlussarbeit
Anleitung: Anmelden der Abschlussarbeit
Abgabe der Abschlussarbeit
Ergebnis
Herzlichen Glückwünsch! Sie bekommen Ihr Prüfungsergebnis und haben das Studium voraussichtlich bestanden.
Wiederholung der Abschlussarbeit
Die Arbeit kann bei einer Gesamtbeurteilung mit „nicht ausreichend“ (5,0) maximal einmal mit einem neuen Thema wiederholt werden. Die Wiederholung ist spätestens sechs Wochen nach Bekanntgabe des negativen Prüfungsergebnisses zu beantragen (gem. § 10 Abs. 2 RAPO Rahmenprüfungsordnung
für die Fachhochschulen). Die wiederholte Arbeit muss spätestens 6 Monate nach Bekanntgabe der ersten Bewertung abgegeben werden.
Verlängerung der Abgabefrist
Soll die Bearbeitungszeit der Arbeit verlängert werden, muss bis spätestens zwei Wochen vor dem Abgabetermin ein schriftlicher Antrag bei der Prüfungskommission gestellt werden. Die Begründung für den Verlängerungsbedarf ist von der Kandidatin bzw. dem Kandidaten kurz und stichhaltig schriftlich zu erläutern. Die Abschlussarbeit kann nach Rücksprache mit Ihrem Betreuer maximal um vier Wochen verlängert werden. Im Krankheitsfall muss dem Prüfungsamt unverzüglich ein qualifiziertes ärztliches Attest vorgelegt werden.