Mit der Europäischen Richtlinie 2016/2102 wird die Anwendung der EN 301 549 und damit die Anwendung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 für alle öffentlichen Stellen innerhalb der Europäischen Union verpflichtend sein.

Gerichte, Polizeistellen, öffentliche Krankenhäuser, Universitäten oder Bibliotheken werden damit zu barrierefreien Internetseiten und Apps verpflichtet.

Für die Umsetzung räumt die Bayrische Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung  (BayBITV 2.0) folgende Fristen ein:

1. Oktober 2019 für neue Inhalte seit dem 1. Oktober 2018
1. Oktober 2020 für alte Inhalte vor dem 1. Oktober 2018
1. Juli 2021 für mobile Anwendungen

Es handelt sich dabei um Umsetzungsfristen. Die alten Pflichten gelten bis zum Zeitpunkt der neuen Umsetzung fort. Daher beginnt die Umsetzung jetzt, und hätte schon beginnen müssen.

Im Umkehrschluss bedeutet das, dass auf der Grundlage dieses Gesetztes bereits 2021 alle Inhalte in unserem iLearn barrierefrei gestaltet sein müssen.


Mehr Informationen unter:

http://gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBITV

Zuletzt geändert: Freitag, 18. Oktober 2019, 09:50