Gesetzeslage und Richtlinien
Abschlussbedingungen
3. Deutsche Gesetzgebung
Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung
Behörden der Bundesverwaltung werden durch das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) verpflichtet, ihre Internetauftritte barrierefrei zu gestalten. Mit der Novellierung des BGG kommen Regelungen für ein barrierefreies Intranet hinzu (Stand 05/2016).
Welche Anforderungen gelten, ist in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 definiert. Die BITV 2.0 basiert auf den Vorgaben der WCAG erfüllt aber nicht alle Standarts und ist deutlich weniger detalliert als diese.