Gesetzeslage und Richtlinien
1. Richtlinien
Die neue EU-Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates trat am 22. Dezember 2016 in Kraft. Sie reglementiert den Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
Was bedeutet das?
Die EU-Richtlinie entspricht im Wesentlichen der in Deutschland geltenden Verordnung BITV2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz)
Sie enthält jedoch einige zusätzliche Ausnahmen und neue Punkte.
WCAG 2.0 Web Content Accessibility Guidelines (Stufe AA) ist mindestanforderung für Dokumente und Websiten
Das WCAG 2.0 wurde am 11. Dezember 2008 als W3C Empfehlung veröffentlicht, dessen Richtlinien nach 4 Prinzipien gruppiert sind:
wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust
Obwohl es möglich ist, konform zu WCAG 1.0 und/oder WCAG 2.0 zu sein, empfiehlt das W3C, dass sich neue und aktualisierte Inhalte an die WCAG 2.0 halten.